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   VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00   

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https://dejure.org/2000,13948
VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00 (https://dejure.org/2000,13948)
VG Gießen, Entscheidung vom 28.03.2000 - 8 G 833/00 (https://dejure.org/2000,13948)
VG Gießen, Entscheidung vom 28. März 2000 - 8 G 833/00 (https://dejure.org/2000,13948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Aufstellung der Tagesordnung für den Kreisausschuss; Zulässigkeit einer Quorumsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 37597
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 03.09.1985 - 2 OE 93/83
    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Diese Vorschrift wurde mit Artikel 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 20.05.1992 eingeführt (GVBl. S. 170, in Kraft getreten: 21.05.1992), während bis zu diesem Zeitpunkt der einzelne Gemeindevertreter keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung hatte (vgl. dazu Hess. VGH, DVBl. 1986, 247, 248).

    Soweit die Hessische Gemeindeordnung daher ausdrücklich Regelungen über Mitgestaltungsrechte bei der Aufstellung der Tagesordnung kennt und eine Antragsbefugnis von einem Quorum abhängig macht, besteht für das einzelne Organmitglied weder ein Recht auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung noch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, soweit das Quorum nicht erreicht ist (vgl. Bayer. VGH, NVwZ 1988, 83, 85; Hess. VGH, DVBl. 1986, 247, 248 r. Sp.; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage 1997, Rdnr. 457, S. 291).

  • VGH Hessen, 11.08.1987 - 2 UE 1420/84
    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Die vom Hessischen Landesgesetzgeber vorgesehene ausdrückliche Bezugnahme wäre überflüssig und vom Gesetzgeber nicht getroffen worden, müßte einem Antrag eines Kreisausschussmitgliedes, einen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen, in jedem Fall und ohne weiteres durch den Landrat entsprochen werden (vgl. auch Hess. VGH, DVBl. 1988, 793, 794 r. Sp. für das Antragsrecht der Stadtverordneten gemäß § 58 Abs. 5 S. 2 HGO).
  • VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916

    Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Soweit die Hessische Gemeindeordnung daher ausdrücklich Regelungen über Mitgestaltungsrechte bei der Aufstellung der Tagesordnung kennt und eine Antragsbefugnis von einem Quorum abhängig macht, besteht für das einzelne Organmitglied weder ein Recht auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung noch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, soweit das Quorum nicht erreicht ist (vgl. Bayer. VGH, NVwZ 1988, 83, 85; Hess. VGH, DVBl. 1986, 247, 248 r. Sp.; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage 1997, Rdnr. 457, S. 291).
  • BVerwG, 14.12.1992 - 7 B 50.92

    Selbstverwaltung - Tagesordnung - Ratsmitglieder - Antragsrecht

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Kann ein Quorum des Organs verlangen, dass eine Angelegenheit auf die Tagesordnung gesetzt wird, so gebietet zudem Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG nicht, den einzelnen Organmitgliedern ein weiteres, eigenständiges Antragsrecht zu gewähren (vgl. BVerwG, B. v. 14.12.1997 - 7 B 50.92 -, Buchholz 11, Nr. 88 zu Art. 28 GG).
  • BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89

    Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Dort heißt es nämlich: "Denn der Oberbürgermeister entscheidet durch die Aufstellung der Tagesordnung auch darüber, wann die betreffende Angelegenheit Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Gemeindevorstands sein soll (Repp, Der Bürgermeister nach der Hessischen Gemeindeordnung, 1988, S. 120.)" Eine solche Quorumsregelung verstößt auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - (vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 355).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91

    Gemeinderat; Ratsmitglieder; Recht zur Antragstellung; Aufnahme in Tagesordnung

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Durch die Quorumsregelung ist dem Minderheitenschutz zureichend Rechnung getragen (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.12.1991 - 7 A 10752/91 - Juris; vgl. dazu auch von Mutius, Kommunalrecht, 1996, Rdnr. 699, S. 355 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - 2 L 124/93

    Gemeindevertreter; Fraktionsloser Gemeindevertreter; Wahlverfahren; Ausschuß;

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Denn der Vorsitzende des Kreisausschusses hat - auch wenn insoweit kein korrespondierendes subjektiv - öffentliches Recht des einzelnen Mitgliedes besteht - über einen Tagesordnungsantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. Schmidt/Kneip, HGO 1995, Rdnr. 14 zu § 58, S. 179), und er darf einen Antrag nicht willkürlich übergehen (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1994, 459, 460 r. Sp.).
  • VG Gießen, 03.11.1999 - 8 G 3045/99

    Zur Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Vorbereitung von

    Auszug aus VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00
    Von dieser Rechtslage ist die Kammer bereits in ihrem die Vorbereitungskompetenz eines Oberbürgermeisters betreffenden Beschluss vom 03.11.1999 - 8 G 3045/99 (HSGZ 2000, 71 f.) ausgegangen.
  • AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12

    Berufsrechte und -pflichten: Kammerversammlung - Nichtaufnahme eines Antrags zur

    Nach der Rechtslage anderer Länder ist eine Klage wegen der Aufstellung der Tagesordnung gegen den Bürgermeister oder Landrat selbst zu richten, da er eigene Organrechte wahrnehme (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 369; OVG Bautzen, Beschl. v. 15.8.1996 - 3 S 465/96, zitiert nach juris; VG Gießen, Beschl. v. 28.3.2000, BeckRS 2008, 37597).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 L 2123/08

    Aufnahme eines Tagesordnungspunktes bei Ratsausschusssitzung

    Der Vorsitzende eines Ausschusses - hier des Sozialausschusses - hat, auch wenn insoweit kein korrespondierendes subjektiv-öffentliches Recht des einzelnen Mitglieds besteht, über einen Tagesordnungspunkt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. VG Gießen, B. v. 28.03.2000 - 8 G 833/00 -, HSGZ 2000, 473, 474; Schmidt/Kneip, HGO, Komm., 1995, § 58 Rdnr. 14, S. 179), und er darf einen Antrag nicht willkürlich übergehen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 16.11.1993 - 2 L 124/93 -, NVwZ-RR 1994, 459, 460).
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